Die Noten stehen fest, liegen fest, kleben schon im Direktionscomputer.
Da kommt Alex mit dem Mitteilungsheft. Ein säuberlich ausgedruckter und mit akademischen Titel unterschriebener Text schaut heraus. Der Vater will das "Nicht genügend" seines Sohnes nicht wahrhaben: "Warum haben Sie mich nicht rechtzeitig informiert?"
Das Mitteilungsheft wandert mit einer kleinen Ergänzung zurück: "Bitte um rasche Vorsprache." Da der Vater noch eine weitere Prüfung für seinen Knaben erwirken möchte, stehen die Chancen gut, dass er sich in die Schule bemüht.
Er kommt schnell zur Sache. "Sie hätten mich doch frühwarnen müssen!"
Es ist zwar keine rechtliche Voraussetzung für eine negative Beurteilung, aber es wird von allen Seiten dringend angeraten, bei akuter Gefahr die Eltern schriftlich zu verständigen.
Der erfahrene Lehrer greift in seine Unterlagen oder holt sich die Kopie aus der Direktion: "Frühwarnung vom 22.12.2006."
"Ahhhh, darf ich sehen?"
"Natürlich. Das haben Sie doch selbst unterschrieben ..."
"Aha ... jaja..."
"Und die negative Note im Halbjahreszeugnis, die Fünfer auf allen Schularbeiten ... warum sind Sie nie in die Sprechstunde gekommen? Ich hatte einen Termin mit Ihnen!"
Das strenge Gesicht des Vaters zerbröselt, eine seelische Wunde klafft in seiner Mimik. Entweder er hat sich um die Leistungen seines Sprösslings niemals gekümmert oder dieser hat ihn gnadenlos hinters Licht geführt. Belogen, getäuscht, die Unterschrift gefälscht.
Mit Beschwerden wollte er drohen, sein Kind vorm Untergang retten, mit zerrüttetem Vertrauen und schweren Vorwürfen kehrt er nach Hause. Sogar einen Betrug muss er decken. Aua ...
Daher mein regelmäßiger Tipp vor dem Notenschluss: "Sagt euren Eltern schnell noch die ganze Wahrheit. Lieber fünf vor zwölf als zu spät. Lasst sie nicht ins offene Messer laufen ... das kann richtig weh tun."
Keiner fragt dann: "Wem?"
Da kommt Alex mit dem Mitteilungsheft. Ein säuberlich ausgedruckter und mit akademischen Titel unterschriebener Text schaut heraus. Der Vater will das "Nicht genügend" seines Sohnes nicht wahrhaben: "Warum haben Sie mich nicht rechtzeitig informiert?"
Das Mitteilungsheft wandert mit einer kleinen Ergänzung zurück: "Bitte um rasche Vorsprache." Da der Vater noch eine weitere Prüfung für seinen Knaben erwirken möchte, stehen die Chancen gut, dass er sich in die Schule bemüht.
Er kommt schnell zur Sache. "Sie hätten mich doch frühwarnen müssen!"
Es ist zwar keine rechtliche Voraussetzung für eine negative Beurteilung, aber es wird von allen Seiten dringend angeraten, bei akuter Gefahr die Eltern schriftlich zu verständigen.
Der erfahrene Lehrer greift in seine Unterlagen oder holt sich die Kopie aus der Direktion: "Frühwarnung vom 22.12.2006."
"Ahhhh, darf ich sehen?"
"Natürlich. Das haben Sie doch selbst unterschrieben ..."
"Aha ... jaja..."
"Und die negative Note im Halbjahreszeugnis, die Fünfer auf allen Schularbeiten ... warum sind Sie nie in die Sprechstunde gekommen? Ich hatte einen Termin mit Ihnen!"
Das strenge Gesicht des Vaters zerbröselt, eine seelische Wunde klafft in seiner Mimik. Entweder er hat sich um die Leistungen seines Sprösslings niemals gekümmert oder dieser hat ihn gnadenlos hinters Licht geführt. Belogen, getäuscht, die Unterschrift gefälscht.
Mit Beschwerden wollte er drohen, sein Kind vorm Untergang retten, mit zerrüttetem Vertrauen und schweren Vorwürfen kehrt er nach Hause. Sogar einen Betrug muss er decken. Aua ...
Daher mein regelmäßiger Tipp vor dem Notenschluss: "Sagt euren Eltern schnell noch die ganze Wahrheit. Lieber fünf vor zwölf als zu spät. Lasst sie nicht ins offene Messer laufen ... das kann richtig weh tun."
Keiner fragt dann: "Wem?"
teacher - am Montag, 18. Juni 2007, 15:30