Bianka (Gast) meinte am 1. Jul, 08:18:
"1. Wären die betroffenen Kinder in einer anderen ("progressiven") Volksschule gegangen (oder hätten eine mildere Lehrerin gehabt), dann hätten sie die Berechtigung automatisch erhalten. Weil es Schulen gibt (und Lehrerinnen), die allen Kindern ausschließlich sehr gute Noten geben."Dazu die Aussage der Lehrerin aus dem Elterngespräch (ich als Mutter bei der Klassenlehrerin meiner Grossen), in dem die Eltern über die bei uns sog. "Grundschulempfehlung" aufgeklärt werden: "Ich werd wieder Ärger kriegen mit dem Schulamt, ich hab wieder zu viele Kinder, die ne Gymnasiumsempfehlung haben!"
Es lebe die standardisierte Normalverteilung!
steppenhund antwortete am 1. Jul, 08:33:
Die Standardverteilung ist ja nicht falsch. Aber sie besagt keinesfalls, dass sie innerhalb einer Schulklasse stattfinden muss. Tatsächlich gibt es da erstens ein Paradoxon, was genau das Gegenteil besagt. Und zweitens bedeutet es eben, dass die Leute von Mathematik (und der damit verbundenen Statistik) keine Ahnung haben.Und wenn Mathematik so abgelehnt wird, führt das genau zu so vertrottelten Anwendung wie hier beschrieben.
Zur Erklärung: in dem Kontext kann eine Normalverteilung höchstens auf alle Schüler Österreichs angewendet werden.
Gegenbeweis: gäbe es z.B. eine Volksschule für begabte Kinder, wären selbst die schlechtesten unter ihnen noch gymnasiumstauglich, trotzdem würde man sie als die "untere Gruppe" ausscheiden. Das sollte eigentlich jedem einleuchtet. Doch Menschen in Ämtern, die für Mathematik zu vertrottelt sind, bestimmen Kriterien, die absolut kontraproduktiv sind.