Mitte Juni stellen die österreichischen Volksschulen die sogenannte AHS-Berechtigung für SchülerInnen der 4.Klasse aus. Diese ist bei der Aufnahme in der AHS (Allgemeinbildende Höhere Schule = Gymnasium) vorzulegen. Sie wird in der Regel erteilt, wenn ein Kind nur "Sehr gut und "Gut" im Zeugnis stehen hat.
Bei Nichtberechtigung können die betroffenen Kinder zu einer Aufnahmsprüfung an die gewünschte AHS kommen.
"Frau Kollegin", spricht der Direktor eine junge Deutsch- und eine ebenso unerfahrene Mathematik-Lehrerin seiner Schule an. "Könnten sie die fünf angemeldeten Kinder auf ihre AHS-Tauglichkeit hin überprüfen?"
Die Jungen widersprechen nicht, können nicht widersprechen, und beginnen zu rotieren. Sie haben diese Prüfung noch nie gemacht und wissen nicht, wo sie ansetzen sollen. Die beiden Kolleginnen, die im Vorjahr getestet haben, sind auf Schullandwoche weggefahren.
Was tun?
Eine der beiden ruft eine Freudin an, die in einer Volksschule unterrichtet, und lässt sich erklären, was sie in den letzten Monaten so gelernt haben. Dann mischen sie ihre spärlichen Erfahrungen aus den ersten Wochen im Gymnasium dazu und entwerfen die Testaufgaben.
Alle fünf sind negativ. Schriftlich und mündlich.
Die Deutschkollegin ist enttäuscht und unsicher: "Glaubst Du, waren wir zu streng?"
"Schau, wenn die Volksschullehrerin keine Berechtigung ausspricht, dann hat das meistens triftige Gründe. Die kennen ihre Kinder ja in- und auswendig."
Der Witz ist ein anderer.
1. Wären die betroffenen Kinder in einer anderen ("progressiven") Volksschule gegangen (oder hätten eine mildere Lehrerin gehabt), dann hätten sie die Berechtigung automatisch erhalten. Weil es Schulen gibt (und Lehrerinnen), die allen Kindern ausschließlich sehr gute Noten geben.
Diese Noten haben keine Aussagekraft. Sie sind nichts wert.
2. Wären die betroffenen Kinder in einem anderen Gymnasium an eine mildere Kollegin geraten, dann hätten sie bei gleichen Leistungen die AHS-Berechtigung bekommen.
Die Aufgaben bestimmen die Note, nicht die Kinder.
Der Zufall regiert.
Früher hat eine standardisierte Aufnahmsprüfung entschieden, ich habe sie mit knapper Not bestanden.
"Wie viel ist sieben plus 28?", hat mich ein strenger unbekannter Herr damals gefragt. Ich wäre bald durchgefallen, weil wir zwar "Und"-Rechnungen trainiert hatten, aber die Worte "plus" oder "minus" nie verwendet.
Die Aufnahmsprüfung hat man abgeschafft, weil keine Prüfung der Welt objektiv und zuverlässig die Richtigen auswählen könnte. Keine. Darum machen das jetzt zwei junge, unerfahrene Kolleginnen im Handumdrehen. Es ist ihnen unwohl dabei, aber wen schert das?
Fünf Kinder schert es. Sie werden in die Hauptschule gehen.
Bei Nichtberechtigung können die betroffenen Kinder zu einer Aufnahmsprüfung an die gewünschte AHS kommen.
"Frau Kollegin", spricht der Direktor eine junge Deutsch- und eine ebenso unerfahrene Mathematik-Lehrerin seiner Schule an. "Könnten sie die fünf angemeldeten Kinder auf ihre AHS-Tauglichkeit hin überprüfen?"
Die Jungen widersprechen nicht, können nicht widersprechen, und beginnen zu rotieren. Sie haben diese Prüfung noch nie gemacht und wissen nicht, wo sie ansetzen sollen. Die beiden Kolleginnen, die im Vorjahr getestet haben, sind auf Schullandwoche weggefahren.
Was tun?
Eine der beiden ruft eine Freudin an, die in einer Volksschule unterrichtet, und lässt sich erklären, was sie in den letzten Monaten so gelernt haben. Dann mischen sie ihre spärlichen Erfahrungen aus den ersten Wochen im Gymnasium dazu und entwerfen die Testaufgaben.
Alle fünf sind negativ. Schriftlich und mündlich.
Die Deutschkollegin ist enttäuscht und unsicher: "Glaubst Du, waren wir zu streng?"
"Schau, wenn die Volksschullehrerin keine Berechtigung ausspricht, dann hat das meistens triftige Gründe. Die kennen ihre Kinder ja in- und auswendig."
Der Witz ist ein anderer.
1. Wären die betroffenen Kinder in einer anderen ("progressiven") Volksschule gegangen (oder hätten eine mildere Lehrerin gehabt), dann hätten sie die Berechtigung automatisch erhalten. Weil es Schulen gibt (und Lehrerinnen), die allen Kindern ausschließlich sehr gute Noten geben.
Diese Noten haben keine Aussagekraft. Sie sind nichts wert.
2. Wären die betroffenen Kinder in einem anderen Gymnasium an eine mildere Kollegin geraten, dann hätten sie bei gleichen Leistungen die AHS-Berechtigung bekommen.
Die Aufgaben bestimmen die Note, nicht die Kinder.
Der Zufall regiert.
Früher hat eine standardisierte Aufnahmsprüfung entschieden, ich habe sie mit knapper Not bestanden.
"Wie viel ist sieben plus 28?", hat mich ein strenger unbekannter Herr damals gefragt. Ich wäre bald durchgefallen, weil wir zwar "Und"-Rechnungen trainiert hatten, aber die Worte "plus" oder "minus" nie verwendet.
Die Aufnahmsprüfung hat man abgeschafft, weil keine Prüfung der Welt objektiv und zuverlässig die Richtigen auswählen könnte. Keine. Darum machen das jetzt zwei junge, unerfahrene Kolleginnen im Handumdrehen. Es ist ihnen unwohl dabei, aber wen schert das?
Fünf Kinder schert es. Sie werden in die Hauptschule gehen.
teacher - am Donnerstag, 30. Juni 2011, 18:20